Aktuelles

Erlaubnis gem. § 20 b und § 20 c AMG

Datum:

2014

Erlaubnis gem. § 20 b und § 20 c AMG (PDF) durch die Regierung von Oberbayern für die Gewinnung von Gewebe, für die zur Gewinnung von Gewebe erforderlichen Laboruntersuchungen, die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung von Gewebe oder Gewebezubereitung und Erlaubnis für die Lagerung von Gewebe oder Gewebezubereitungen.